Mitgliedschaft

Dem GIQS e.V.-Netzwerk beitreten

Folgende juristische und natürliche Personen können einen Antrag auf Aufnahme in den Verein stellen:

  • Unternehmen der Zielgruppe (Agrar- und Ernährungswirtschaft)
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Bezug zur Zielgruppe
  • Non-profit-Organisationen (z.B. Kammern, Verbände, Wirtschaftsfördereinrichtungen)
  • Privatpersonen

Mitgliedsbeitrag

Für die Mitgliedergruppen des Vereins gilt folgende Beitragsstruktur:

Preisstufe 1
95 /Jahr

  • Privatpersonen
  • Persönliche Mitglieder

Preisstufe 2
475 /Jahr

  • Wissenseinrichtungen
  • NPOs
  • Kl. Unternehmen bis 10 Mitarbeiter

Preisstufe 3
950 /Jahr

  • Mittelgroße Unternehmen mit maximal 49 Mitarbeitern

Preisstufe 4
1425 /Jahr

  • Große Unternehmen mit minimal 50 Mitarbeitern

Einstufungen und Detailregelungen erfolgen bei der Aufnahme des neuen Mitglieds bzw. zum Zeitpunkt von Änderungen. Eine freiwillige Einstufung in höhere Beiträge ist jederzeit möglich.

Weitere Regelungen

  • Die fälligen Mitgliedsbeiträge werden jährlich in einer Summe per Überweisungsträger vom Mitglied eingezahlt.
  • Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
  • Bei Antragstellung im dritten Quartal des Kalenderjahres wird der jeweilige Mitgliedsbeitrag zur Hälfte fällig; ab dem vierten Quartal wird kein Beitrag für das laufende Jahr erhoben.
  • Kommt ein Mitglied seinen Informationspflichten gegenüber dem Verein z.B. bei Änderungen der Bankverbindung, Anschrift, etc. nicht rechtzeitig nach, werden ihm die anfallenden Mehrkosten in Rechnung gestellt.