Mitgliedschaft
Dem GIQS e.V.-Netzwerk beitreten
Folgende juristische und natürliche Personen können einen Antrag auf Aufnahme in den Verein stellen:
- Unternehmen der Zielgruppe (Agrar- und Ernährungswirtschaft)
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Bezug zur Zielgruppe
- Non-profit-Organisationen (z.B. Kammern, Verbände, Wirtschaftsfördereinrichtungen)
- Privatpersonen
Mitgliedsbeitrag
Für die Mitgliedergruppen des Vereins gilt folgende Beitragsstruktur:
Einstufungen und Detailregelungen erfolgen bei der Aufnahme des neuen Mitglieds bzw. zum Zeitpunkt von Änderungen. Eine freiwillige Einstufung in höhere Beiträge ist jederzeit möglich.
Weitere Regelungen
- Die fälligen Mitgliedsbeiträge werden jährlich in einer Summe per Überweisungsträger vom Mitglied eingezahlt.
- Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
- Bei Antragstellung im dritten Quartal des Kalenderjahres wird der jeweilige Mitgliedsbeitrag zur Hälfte fällig; ab dem vierten Quartal wird kein Beitrag für das laufende Jahr erhoben.
- Kommt ein Mitglied seinen Informationspflichten gegenüber dem Verein z.B. bei Änderungen der Bankverbindung, Anschrift, etc. nicht rechtzeitig nach, werden ihm die anfallenden Mehrkosten in Rechnung gestellt.